Aufsätze
Professorin Dr. Kirsten Schmalenbach, Salzburg
Das Verbrechen der Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof: Ein politischer Erfolg mit rechtlichen Untiefen 745
Völlig unerwartet haben sich die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 11. Juni 2010 in Kampala, Uganda, auf die Details des Verbrechens der Aggression geeinigt. Dabei war die Hoffnung auf Konsens überaus gedämpft. Zu tief erschienen die Gräben zwischen den ständigen UN-Sicherheitsratsmitgliedern, die auf ein Alleinentscheidungsrecht über das Vorliegen einer staatlichen Aggression pochten, und den übrigen Staaten, die einen unabhängigen IStGH wünschten. Dass am Ende dennoch ein Kompromiss erzielt wurde, kann als „Wunder von Kampala“ bezeichnet werden, auch wenn das Ergebnis rechtlich wie politisch seine Schattenseiten aufweist.
Die Verfasserin ist Professorin für Völker- und Europarecht an der Universität Salzburg und hat als Mitglied der österreichischen Delegation an der Überprüfungskonferenz in Kampala teilgenommen.
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Privatdozent Dr. Foroud Shirvani, München
Die europäische Subsidiaritätsklage und ihre Umsetzung ins deutsche Recht 753
Die europäische Subsidiaritätsklage soll für eine bessere Durchsetzung des europäischen Subsidiaritätsprinzips sorgen und die Stellung der nationalen Parlamente im Rechtsetzungsverfahren der EU stärken. Die verschiedenen supranationalen und nationalen Regelungen, die die Subsidiaritätsklage zum Gegenstand haben, werfen einige Grundfragen auf, denen sich der folgende Beitrag zuwendet.
Der Autor ist Wiss. Assistent an der Universität München.
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Dr. Oliver Mörsdorf, Bonn
Die Auswirkungen des neuen „Grundrechts auf Verbraucherschutz“ gemäß Art. 38 GR-Ch auf das nationale Privatrecht 759
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat über Art. 6 Abs. 1 Satz 2 EUV auch die Charta der Grundrechte der EU den Status von verbindlichem Primärrecht erlangt. Neben Gleichheits- und Freiheitsrechten enthält die Charta in Titel IV eine Reihe von sozialen Verbürgungen. Bisher wenig Beachtung fand Art. 38 GR-Ch, wonach die Politik der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Auswirkungen dieses neuen „Grundrechts auf Verbraucherschutz“ auf das in diesem Bereich in hohem Maße durch Richtlinien harmonisierte deutsche Privatrecht.
Der Autor ist Akademischer Rat a.Z. und Habilitand am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bonn.
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Professor Dr. Helmut Köhler, München
Wettbewerbsverstoß und Vertragsnichtigkeit 767
Zu den Vorschriften des BGB, deren Regelungsgehalt und Anwendungsbereich auch heute noch umstritten ist, gehört § 134 BGB. In besonderem Maße gilt dies für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wettbewerbsverstoß zur Nichtigkeit eines damit zusammenhängenden Vertrages führt. Dem gilt die folgende Untersuchung.
Der Autor ist Direktor des Instituts für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität München.
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Besprechungsaufsatz
Professor Dr. Rolf Stürner, Freiburg
Der Darlehensrückzahlungsanspruch der Banken und der Schutz des Eigentümers belasteter Grundstücke 774
Der XI. Zivilsenat des BGH, der für Bankrecht zuständig ist, hat in seiner Entscheidung (JZ 2010, 791, in diesem Heft) zu Grundfragen des Rechts der Grundschuld und des mit einer Grundschuldbestellung typischerweise verbundenen „Sicherheitspakets“ für Banken Stellung genommen. Der Beitrag stimmt der Entscheidung zu, soweit der Senat das „Sicherheitspaket“ unangetastet lässt. Er äußert aber Bedenken gegenüber dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in den Sicherungsvertrag durch den Erwerber einer Grundschuld im Rahmen des Klauselerteilungsverfahrens, soweit vollstreckbar erklärte Grundschulden alten Rechts betroffen sind.
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Freiburg und Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozeßrecht, Abt. 1.
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Tagungsbericht
Martin R. Otto, Universität Bayreuth
Risiko im Recht – Recht im Risiko 779
50. Assistententagung Öffentliches Recht vom 23. bis 26. Februar 2010 in Greifswald
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Literatur
Professor Dr. Dr. h. c. Jürgen Helle, Präsident des Landgerichts a.D., Oldenburg/Osnabrück
Christian Gomille: Standardisierte Leistungsbewertungen. Eine äußerungsrechtliche Untersuchung. 782
München: C. H. Beck, 2009. (Münchener Universitätsschriften; Bd. 226.) 317 S.; brosch.: 55.– €. ISBN 978-3-406-59155-6.
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Professor Dr. Hinrich Rüping, Hannover
Sylvia Kesper-Biermann: Einheit und Recht. Strafgesetzgebung und Kriminalrechtsexperten in Deutschland vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Strafgesetzbuch 1871 783
Frankfurt a.M.: Klostermann, 2009. (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; Bd. 245.) VIII, 502 S.; kart.: 99.– €. ISBN 978-3-465-04078-1.
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Entscheidungen
Europarecht
EuGH, Urteil v. 9. 3. 2010 – C-518/07 Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich 784
In der Entscheidung geht es um die von der Datenschutz-RiL verlangte „völlige Unabhängigkeit“ der nationalen Aufsichtsstellen über den Datenschutz bei Privaten. Indra Spiecker gen. Döhmann (JZ 2010, 787) hält die vom EuGH verlangte Herauslösung aus dem traditionellen Verwaltungsaufbau für problematisch.
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Anmerkung 787
Professorin Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.)
Die Autorin ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Informations-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht, Karlsruher Institut für Technologie (vormals Universität Karlsruhe).
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Bürgerliches Recht
BGH, Versäumnisurteil v. 30. 3. 2010 – XI ZR 200/09
Vollstreckung durch den Zessionar einer Sicherungsgrundschuld 791
Die Entscheidung dreht sich um die Vollstreckung nach Abtretung einer Sicherungsgrundschuld, die – wie üblich – mit einem Schuldanerkenntnis sowie einer Vollstreckungsunterwerfung verbunden war. Rolf Stürner (JZ 2010, 774, in diesem Heft) stimmt der grundsätzlichen Bestätigung der Wirksamkeit dieses „Sicherheitspakets“ der Banken zu, kritisiert aber einen – freilich durch eine missratene Gesetzgebung veranlassten – Versuch der Rechtsfortbildung durch den Senat.
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Aus dem Inhalt der nächsten Hefte:
Dagmar Coester-Waltjen: Geschlecht – kein Thema mehr für das Recht?
Jacob Joussen: Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?
Winfried Kluth: Recht und Ethos der Freien Berufe.
Stefan Korioth und Ino Augsberg: Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität – Erfordern weltanschauliche und religiöse Entwicklungen Antworten des Staates?
Hans-Heiner Kühne: Die realen und potentiellen Auswirkungen des Beschleunigungsgebots für die Struktur des Strafverfahrensrechts
Dieter Leipold: Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?
Peter O. Mülbert: Finanzmarktregulierung – Welche Regelungen empfehlen sich für den deutschen und europäischen Finanzsektor?
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