Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) – Manuskripte

Manuskripte und redaktionelle Anfragen werden an einen der Herausgeber erbeten, Besprechungsanfragen, Besprechungsexemplare und geschäftliche Mitteilungen an den Verlag.

Die Annahme zur Veröffentlichung erfolgt schriftlich und unter dem Vorbehalt, dass das Manuskript nicht anderweitig veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angeboten wurde.

Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Das Verlagsrecht endet mit dem Ablauf der gesetzlichen Urheberschutzfrist. Bestandteil des Verlagsrechts ist das Recht, den Beitrag fotomechanisch zu vervielfältigen und zu verbreiten und das Recht, die Daten des Beitrags zu speichern, auf Datenträgern zu verbreiten und die Daten öffentlich zugänglich zu machen.

Der Autor behält die folgenden Rechte:

  • ein Jahr nach Erscheinen seinen Beitrag anderweitig zu vervielfältigen und zu verbreiten. Gegen eine Gebühr von € 30 stellen wir dafür gerne das Druck-PDF zur Verfügung. Das Recht auf die öffentliche Zugänglichmachung verbleibt beim Verlag.
  • ein Jahr nach dem Erscheinen einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung zu erteilen.

In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version inkl. DOI referenziert und auf deren elektronische Version bei IngentaConnect verlinkt werden.


Herausgeber:

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
Universität Bonn
Institut für Öffentliches Recht
-Abteilung Staatsrecht-
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn
E-Mail: afengler [AT] uni-bonn.de

Prof. Dr. Peter Michael Huber
Universität München
Juristische Fakultät
Professor-Huber-Platz 2
80539 München
E-Mail: peter.m.huber [AT] jura.uni-muenchen.de

Prof. Dr. Gerhard Robbers
Universität Trier
FB V Rechtswissenschaft
Universitätsring 15
54286 Trier
E-Mail:  robbers [AT] uni-trier.de


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