Ouod non est in Googlis non est in mundo
Die Internet-Suchmaschine Google zeigt nach eigenem Bekunden ihre Fundstellen in einer Reihenfolge, die dem ›Ranking‹ in den Wissenschaften nachempfunden ist: nach der Anzahl der relevanten anderen Dokumente, die darauf verweisen. Damit und mit der klar abgegrenzten und zielgerichteten Werbung ist Google in wenigen Jahren zur meistbenutzten Auskunft der ersten Wahl geworden. Nun schickt sie sich an, auch die Welt des gedruckten Wissens durchsuchbar zu machen. (Und ihre Konkurrenten stehen in den Startlöchern zu ähnlichem.) Durch Vereinbarungen mit den größten Bibliotheken der Welt werden von Google die Schriften vergangener Generationen elektronisch abgebildet und durchsuchbar gemacht. In der Probeversion bei www.books.google.com finden sich dazu bereits eindrucksvolle Beispiele.
Für dieses Angebot setzt Google die Seiten der Bücher in digitale Bilder um (›Scan‹) und liest sie maschinell (›OCR = Optical Character Recognition‹). Die beiden Ergebnisse werden dann so miteinander verknüpft, daß Treffer in der OCR-Datei an der entsprechenden Stelle der Scan-Datei hervorgehoben gezeigt werden. Die ganze Welt der Bücher kann damit in Sekundenbruchteilen nach Begriffen oder Begriffskombinationen durchsucht werden – vorausgesetzt, die Bücher sind in dieser Weise gescannt und mit OCR-Index versehen.
Aus gutem Grund setzt das Urheberrecht diesem Schritt aus der analogen in die digitale Welt sehr enge Grenzen, denn die solchermaßen digitalisierten Werke können sich leicht ganz der Kontrolle der Urheber entziehen und insbesondere den Verkauf der zugrundeliegenden Bücher erschweren. Deshalb macht Google für eine Ansicht ganzer Seiten vor all den Büchern halt, die nicht mit Sicherheit urheberrechtsfrei sind – es sei denn, ein dazu Berechtigter (z.B. der Verlag) gibt die Erlaubnis dazu, die Bücher durchsuchbar zu machen und relevante Fundstellen anzuzeigen. Um den Berechtigten die Zustimmung zu erleichtern, sichert Google zu, außer der ›relevantesten‹ Seite im betreffenden Buch nur ein paar weitere und sonst nur Titelei, Inhaltsverzeichnis und Register zu zeigen, und das in nur gerade noch lesbarer Qualität und ohne die Möglichkeit, etwas zu speichern oder auszudrucken. Neben der gezeigten Buchseite gibt es auf dem Bildschirm Knöpfe zur Internetbestellung des Buches beim Verlag oder bei Buchhändlern. Außerdem sichert Google zu, Bücher umgehend wieder ›vom Netz‹ zu nehmen, wenn der Berechtigte das fordert.
Dieses Programm bietet fast alles, was ich vor Jahren an dieser Stelle als Traum eines Bücherschaufensters im Internet geschildert habe – und noch viel mehr. Nur weil ein schnell gewachsenes internationales Unternehmen sich nun anschickt, das zu verwirklichen, sollten wir die Augen nicht vor dieser Möglichkeit verschließen. Wir als Verlag von höchst speziellen Kenntnissen und Argumenten haben uns in erster Linie um eine ausreichende Sichtbarkeit innerhalb der von uns betreuten Wissenschaften zu bemühen. Wir haben aber darüberhinaus den Auftrag, die uns anvertrauten Bücher auch über diese hinaus öffentlich sichtbar zu machen, und das heißt: ihnen in einem solchen Schaufenster einen guten Platz zu sichern. Wo liegt also das Problem?
Es liegt in dem Respekt vor dem Urheberrecht als dem Fundament unseres verlegerischen Handelns einerseits und andererseits darin, daß der Einstieg in diese höchst sinnvolle Suche praktisch nur mit einem Bruch dieses Urheberrechts an einer bestimmten Stelle möglich ist. Das deutsche Urheberrecht hat es seit 1965 explizit den Verfassern vorbehalten, zu einer neu entdeckten Nutzungsart ihrer Werke die Zustimmung zu erteilen. Und die geschilderte Digitalisierung zum Zweck der Werbung für eben dieses Buch könnte als eine neue Nutzung gesehen werden. Erst seit etwa 1995 konnten wir uns solche Möglichkeiten vorstellen und haben uns daher in den Verlagsverträgen von den Autoren auch das Recht zur Digitalisierung und zur Einstellung in Netzwerke übertragen lassen. Die seit etwa zehn Jahren erschienenen Bücher dürfen wir also ins Google-Schaufenster stellen. Aber was ist mit den Büchern, die aufgrund früherer Verträge erschienen? Auch das sind über 2.000 lieferbare, und sowohl deren Autoren als auch wir sind stolz darauf, daß wir sie nicht in der Versenkung verschwinden lassen, sondern sie weiterhin anpreisen.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile meine ich deshalb: Das überwiegende Interesse der wissenschaftlichen Autoren erlaubt es uns, ja gebietet es geradezu, ihre Bücher auch in der geschilderten Weise sichtbar zu machen, selbst wenn wir damit die abgeschlossenen Verträge überdehnen. Allen, die diese Meinung nicht teilen, biete ich hiermit meine herzliche Entschuldigung an und verspreche, auf erste Anforderung für umgehende Löschung ihrer Werke in den Suchdateien zu sorgen.
Georg Siebeck
[Geschrieben für den Mohr Kurier 2/2007 im Mai 2007.]










