Der Begründer der Edition
Emil Sehling (1860–1928):
Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Leipzig; 1881 Promotion; 1885 Habilitation in Leipzig, seit 1889 o. Professor für Kirchenrecht in Erlangen; 1902 Beginn der Edition der Kirchenordnungen; 1928 Ehrenpromotion zum Doktor der Theologie; 1928 gestorben in Erlangen.

Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Begründet von Emil Sehling, fortgeführt vom Institut für evangelisches Kirchenrecht der evangelischen Kirche in Deutschland zu Göttingen, seit 2004 herausgegeben von Gottfried Seebaß und Eike Wolgast im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Mit dem Bekenntnis zum evangelischen Glauben veränderten sich nicht nur die kirchlichen Verhältnisse, sondern in weitem Umfang auch das tägliche Leben. Unter dem Begriff „Evangelische Kirchenordnungen“ werden obrigkeitliche Texte des 16. Jahrhunderts zusammengefasst, die diese Veränderungen reglementierten. Kirchenordnungen beinhalten sowohl gottesdienstliche Ordnungen, als auch Regelungen zur Sittenzucht, Armenfürsorge, Schule und Eherecht.