Jus Publicum
Die Schriftenreihe Jus Publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht wurde im Jahr 1991 gegründet, vor allem um den Habilitationsschriften, aber auch den Monographien der Ordinarien, aus dem Bereich des öffentlichen Rechts eine ansprechende Heimstatt zu geben.
Die Reihe deckt die "klassischen" Felder des öffentlichen Rechts ab, insbesondere also das Verfassungsrecht (einschließlich Grundrechtstheorie, Methodenlehre und Allgemeine Staatslehre) und das Verwaltungsrecht. Das schließt fächerübergreifende, aber auch fachgebietsübergreifende Themenstellungen nicht aus, solange der Schwerpunkt der Arbeit im öffentlichen Recht zu finden ist.
Kaum eine Arbeit beschränkt sich auf das deutsche Recht. Der geltenden Rechtslage entsprechend sind die Fragestellungen oft vom Europarecht vorgegeben oder beeinflußt. Daneben gewinnt der Blick in fremde Rechtsordnungen im Wege der Rechtsvergleichung immer mehr an Bedeutung; dies gilt auch für das Völkerrecht.
Die anspruchsvolle und auch äußerlich ansprechende Reihe ist überaus erfolgreich. Seit ihrer Gründung sind bereits mehr als 160 Bände erschienen; die Reihe bietet damit mehr als nur einen zufälligen Ausschnitt gegenwärtiger Forschung im öffentlichen Recht. Sie spiegelt auch den Standard dessen wider, was (öffentlich-rechtliche) Rechtswissenschaft gegenwärtig in Deutschland bedeutet. Die Reihe Jus Publicum ist im In- und Ausland zu einem Begriff geworden.
ISSN: 0941-0503 - Zitiervorschlag: JusPubl











