Classen, Claus D. Religionsrecht |
Claus D. ClassenReligionsrechtDieses Lehrbuch enthält eine umfassende Darstellung des staatlichen Rechts der Religion. Es ist in vier Abschnitte gegliedert. Zunächst werden grundlegende Fragen behandelt: Wie hat sich das Verhältnis von Staat und Religion historisch entwickelt? Was ist Religion (im Sinne des staatlichen Rechts)? Wie ist das generelle Verhältnis von Staat und Religion? Welche Rolle spielt die christliche Tradition im religiös neutralen Staat? Sodann erörtert Claus Dieter Classen die Religionsfreiheit des Einzelnen: Was gehört zum Schutzbereich? Wie sind die Schranken zu ziehen? Er stellt Freiheit und Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften dar und fragt, welche Stellung religiöses Recht in der weltlichen Rechtsordnung hat und welche Besonderheiten das kirchliche Arbeitsrecht kennzeichnen. Schließlich wird die Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften, etwa mit Blick auf Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Anstaltsseelsorge, aber auch den Rechtsschutz behandelt. Dabei spricht der Autor auch aktuelle Probleme an wie etwa das Schächten, das Kopftuch - im Schuldienst wie im Arbeitsrecht - sowie die staatliche Leistungen an die jüdischen Gemeinschaften. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Notwendigkeit, dass das staatliche Recht religiös neutral zu verstehen ist und insbesondere auch offen gegenüber anderen als den christlichen Religionsgemeinschaften sein muss.
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Grundlagen§ 1 Einführung § 2 Historischer Überblick § 3 Rechtsquellen § 4 Religion als Rechtsbegriff § 5 Das Verhältnis von Staat und Religion: allgemeine Grundsätze 2. Teil: Individuelle Rechte § 6 Individuelle Religionsfreiheit (Art. 4 GG, Art. 9 EMRK) als Abwehrrecht § 7 Weitere religiöse Individualrechte § 8 Einzelfälle und -probleme 3. Teil: Korporative Religionsfreiheit § 9 Grundlagen § 10 Organisationsrechtliche Fragen § 11 Einzelfragen der Betätigung von Religionsgemeinschaften § 12 Religionsgemeinschaften und Dienst- bzw. Arbeits- sowie Sozialrecht 4. Teil: Staat und Religionsgemeinschaften § 13 Religion und Schulwesen § 14 Kirche und Hochschulen § 15 Anstaltsrecht § 16 Religiöse und staatliche Gerichtsbarkeit § 17 Staatsleistungen |










