Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Siebzehnter Band: Baden-Württemberg III: Südwestdeutsche Reichsstädte. 1. Teilband: Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach. Begr. v. Emil Sehling. Bearb. v. Sabine Arend |
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. JahrhundertsSiebzehnter Band: Baden-Württemberg III: Südwestdeutsche Reichsstädte. 1. Teilband: Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und GengenbachMit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. |










