Reviews to Hans Kelsen Werke
Band 1: Veröffentlichte Schriften 1905-1910 und Selbstzeugnisse.
„Vor diesem Hintergrund kann man Verlag und Herausgeber zu dem mutigen, auf einen langen Atem angewiesenen Unternehmen einer Gesamtausgabe nur beglückwünschen. [...] Vielmehr gilt es schlicht und einfach, einen großen deutschsprachigen Autor der Staats- und Völkerrechtswissenschaft wie der allgemeinen Rechtstheorie auf dem Niveau zu diskutieren, das seinem Werk entspricht. Die beginnende Gesamtausgabe schafft dafür die besten wissenschaftlichen Voraussetzungen. Hans Kelsen kommt nach Hause dorthin, wo er nie zu Hause gewesen ist”.
Christoph Schönberger JuristenZeitung 2008, 886-887
„Bei den HKW handelt es sich – dies konnte durch das vorliegende ausführliche Referat des Rezensenten gezeigt werden – um eine hervorragende, weil außergewöhnlich hohen Ansprüchen gerecht werdende Werkausgabe. Sie wird, da der erste Band kraft seiner hohen Qualität für seine Folgebände spricht, einen optimalen Zugang zu den Werken Kelsens und mit der sorgfältigen, informationsreichen und sachkundigen editorischen Bearbeitung allen rechtstheoretisch Interessierten und allen Kelsen-Forschern wertvolle wissenschaftliche Beiträge bieten. Alles Lob für Matthias Jestaedt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle guten Wünsche für die vor ihnen liegende Arbeit!“
Heinz Peter Rill Zeitschrift für Verwaltung 2008, 770-771
"Die saubere, textkritische Erschließung des Werks die der Herausgeber Matthias Jestaedt in seiner Kelsen-Forschungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg in Verbindung mit dem Wiener Kelsen-Institut geleistet hat, lässt, angefangen von den textbegleitenden Hinweisen über die Offenlegung der editorischen Vorgehensweise bis hin zur Einfügung des ursprünglichen Seitenumbruchs in einer Marginalienspalte, beigefügten Verzeichnissen sowie Personen- und Sachregistern, nichts zu wünschen übrig. Das gleiche gilt für die Arbeit seitens des Verlags, sodass eine auch in der Ausstattung schöne Ausgabe entstanden ist."
Robert van Ooyen Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 2009, 595-597










