Public Access Policy

Generell sind alle bei Mohr Siebeck erschienenen Publikationen urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Das Verlagsrecht endet mit dem Ablauf der gesetzlichen Urheberschutzfrist. Bestandteil des Verlagsrechts ist das Recht, den Beitrag fotomechanisch zu vervielfältigen und zu verbreiten und das Recht, die Daten des Beitrags zu speichern, auf Datenträgern zu verbreiten und die Daten öffentlich zugänglich zu machen.

Unter bestimmten Umständen gestatten wir eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe von Dokumenten.

Für Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden behält der Autor im Allgemeinen die folgenden Rechte:

    • ein Jahr nach Erscheinen seinen Beitrag anderweitig in gedruckter Form oder per E-Mail zu vervielfältigen und zu verbreiten.
    • ein Jahr nach dem Erscheinen einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung zu erteilen.

    Das exklusive Recht auf die öffentliche Zugänglichmachung der Daten verbleibt beim Verlag. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version inkl. DOI referenziert werden.

    Für die Zeitschriften "FinanzArchiv", "Journal of Institutional and Theoretical Economics" und "Rabels Zeitschrift" gelten erweiterte Rechte, die Sie unter www.mohr.de/Zeitschriften finden.


    Für Monographien gilt:

    Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung des ganzen Buches oder von Teilen daraus in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an: rights [AT] mohr.de.